Kosten
Dauer und Kosten
Eine Therapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten.
Geplante und spontane Anpassungen der Sitzungsdauer werden entsprechend in Rechnung gestellt. Grundsätzlich gilt der PsyTarif.
Grundversicherung
Eine Psychotherapie kann gemäss Anordnungsmodell von der Grundversicherung übernommen werden.
Voraussetzung ist eine ärztliche Anordnung. Die anordnungsbefugte ärztliche Fachperson (Hausarzt/Hausärztin, Kinderarzt/Kinderärztin, Psychiater/Psychiaterin) ordnet die Durchführung einer psychologischen Psychotherapie von maximal 15 Sitzungen an. Eine Verlängerung der Psychotherapie ist möglich mit einer weiteren Anordnung von maximal 15 Sitzungen. Falls nach 30 Sitzungen eine Fortsetzung der Behandlung angezeigt ist, muss bei der Grundversicherung ein Antrag zusammen mit einer psychiatrischen Fallbeurteilung eingereicht werden.
Ich habe die Zulassung zur Abrechnung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP).
Zusatzversicherungen
Zusatzversicherungen können einen gewissen Kostenanteil der Psychotherapie abdecken.
Bitte klären Sie nach Möglichkeit Kostenbeteiligung und Konditionen vor dem Erstgespräch mit Ihrer Zusatzversicherung ab.
Selbstzahlung
Klienten, bei denen die Psychotherapie nicht über die Krankenkasse abgerechnet wird, bezahlen ebenfalls 150 Franken pro Therapiesitzung.
Zusätzliche Leistungen
Leistungen in Abwesenheit
Leistungen wie das Verfassen von Berichten, Telefonate und Mails sowie erhöhter Zeitaufwand bei Hausbesuchen oder Interventionen und Übungen ausserhalb des Therapieraums werden ebenfalls verrechnet.